therapeutisches Angebot

Nach Abklärung durch einen Arzt, meist einen Phoniater oder eine HNO-Ärztin wird eine Verordnung für logopädische Therapie ausgestellt. Die Leistungen für logopädische Therapiestunden werden bei Vorlage einer Verordnung von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

Sabina Hotzenköcherle besitzt eine Konkordatsnummer zur Abrechnung mit allen Schweizer Krankenkassen. 


Bis auf Weiteres können keine Therapieplätze für Neupatienten angeboten werden.

Ausnahme: akute Fazialisparese

Auch Hausbesuche sind aus zeitlichen Gründen nicht möglich.