Damit die logopädische Therapie von der Krankenkasse finanziert wird, benötigen Sie eine von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellte Verordnung. Diese finden Sie hier:
WICHTIG:
Die verordneten logopädischen Leistungen sind spätestens zwei Monate nach Datum der ärztlichen Verordnung zu beginnen (Tarifvertrag K/SBL).