ärztliche Verordnung


Damit die logopädische Therapie von der Krankenkasse finanziert wird, benötigen Sie eine von einem Arzt ausgestellte Verordnung. Diese finden Sie hier:

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Verordnung für logopädische Therapie
Verordnung_Logopädie_D_Aug2015.pdf
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WICHTIG:  

Die verordneten logopädischen Leistungen sind spätestens zwei Monate nach Datum der ärztlichen Verordnung zu beginnen (Tarifvertrag K/SBL).